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Hundeführerschein/Sachkundenachweiss!
Die Prüfungstermine werden individuell vereinbahrt und sind verbindlich!
Der Termin wird in vollem Umfang abgerechnet:
Bei nicht rechtzeitiger Absage (48 Std. vorher)
Die Prüfungstermine sind sehr gefragt, bei rechtzeiter Absage kann ein anderer Teilnehmer nachrücken und Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Der Hundeführerschein/Sachkundenachweis ist in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben!
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Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
Wer einen Hund
hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung
nachzuweisen. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
In der theoretischen Sachkundeprüfung sind die erforderlichen Kenntnisse über
1. die Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
2. das Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften von Hunden,
3. das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden,
4. das Erziehen und Ausbilden von Hunden und
5. Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
nachzuweisen.
Die Sachkundeprüfungen werden von Personen und Stellen abgenommen, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.
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Bei uns können Sie den Hundefüherschein/Sachkundenachweiss gem. § 3 NHundG für Neuhundehalter ablegen.
Erlaubnis nach § 11 liegt vor.
Laut am 25.05.2011 im niedersächsichen Landtag verabschiedeten Hundegesetz gilt verpflichtend:
- Chippflicht für alle Hunde, die älter als 6 Monate sind
- kostenpflichtige Anmeldung im niedersächsischen Haustierregister
- Versicherungspflicht für Hunde ab dem 7. Lebensmonat
- Sachkundenachweis/Hundeführerschein für alle Ersthundebesitzer.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die innerhalb der letzten 10 Jahre für mind. 2 Jahre einen Hund gehalten haben, der nie auffällig geworden ist, sowie Jäger, Tierärzte und u.a.
Die Sachkunde im Halten von Hunden wird vorausgesetzt, bei Nachweis der entsprechenden Erfahrung.
Die Haltung eines Hundes im Elternhaus gilt nicht als eigene Hundehaltung und befreit nicht vom Hundeführerschein.
Die Prüfung besteht aus 2 Teilen
1. Sachkundenachweis (Theorie)
2. Hundeführerschein (Praxis)
Neu- Hunde-Halter müssen ihre Sachkunde in Theorie und Praxis nachweisen. Die Theorie soll vor der Anschaffung des Hundes abgelegt werden, die Praxis im ersten Jahr der Hundehaltung.
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Buch für die Vorbereitung zur theoretischen Prüfung
Sachkunde und Hundeführerschein
Niedersachsen
von Roland Berger
ISBN 9798840548516
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In der Theorieprüfung
beantwortet der Prüfling in einem Sigle-Choice-Test 35 Fragen aus verschiedenen Themengebieten rund um den Hund.
Dafür stehen 45 Min. Zeit zur Verfügung.
Der Test wird bei uns in Remlingen durchgeführt. Bitte den Personalausweiss mitbringen!
Die Prüfungsgebühr ist am Tag der Prüfung vor Ort zu entrichten.
Im Praxisteil
soll der Hundehalter nachweisen, daß er seinen Hund einschätzen kann und in der Lage ist, den Hund so zu kontrollieren, daß
in der Öffentlichkeit keine Gefahr oder Belästigung für Dritte ausgeht.
Die Prüfung kann komplett angeleint absolviert werden und auch Hundehalter, deren Hunde Problemverhalten zeigen können bestehen, vorausgesetzt das der Prüfling entsprechend vorrausschauend und
besonders achtsam agiert. Der Hund muss nicht perfekt sein.
Vor der praktischen Prüfung muss erst der theoretische Teil bestanden werden!
Die praktische Prüfung wird in Wolfenbüttel durchgeführt. !!! Keine Flexileine !!!
Treffpunkt: Teichgarten, an der Brücke, zum Ententeich. Lageplan unten auf dieser Seite.
Prüfungsgebühr - Theorie: 75,- €
Prüfungsgebühr - Praxis: 75,- €
(jeweils am Tag der Prüfung vor Ort zu entrichten) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zur praktischen Prüfung
Die Prüfung findet in einer ablenkungsärmeren Umgebung (z.B. ruhige Wiese, Parkanlage) sowie im „verkehrsöffentlichen Raum“, Innenstadt (z.B. belebte Situation nahe einer Straße oder öffentlichen Plätzen) statt. Dauer: insgesamt 60 min.
Hilfsmittel wie z.B. Halti, Maulkorb, Futter oder Spielzeug sind in jeder Situation erlaubt.
Die Prüfung kann wahlweise mit dauerhaft angeleintem Hund oder mit einem Freilauf-Teil absolviert werden.
In der Praxis-Prüfung wird der Hundeführer dahingehend beurteilt, ob er,
"verantwortungsvoll“, „vorausschauend“, „unsicher“ oder „achtlos“ handelt.
Ablenkungsarme Grünanlage:
Handling am Hund: Kontrollieren von Zähnen, Ohren, Pfoten
Kontrolliertes Gehen an der Leine: Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/ oder Hunden
Sitz/ Steh/ Platz /Bleib (wahlweise): Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen
Kommen auf Ruf : Ausführen des Kommandos nach maximal drei Wiederholungen
Begegnung mit z.B. Jogger, Skater etc.: Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von entsprechenden Personen
Begegnung mit anderen Personen (z.B. Spaziergänger, Menschengruppe): Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden
Begegnung mit anderen Hunden: Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und/oder Hunden
Verkehrsöffentlicher Raum:
Gehen an stärker befahrener Straße: Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs
Überqueren einer befahrenen Straße: Führen des Hundes ohne Gefährdung des Straßenverkehrs
Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen, Roller, etc.: Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs
Begegnung mit anderen Personen/ Menschengruppe: Führen des Hundes ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten und ohne Gefährdung des Straßenverkehrs
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Die praktische Prüfung wird nicht bestanden, wenn:
1. der Prüfling seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, z. B. wenn der Hund
- den Prüfling, den/die Prüfer/in oder andere Menschen angreift
- sich in einer Situation minutenlang nicht mehr kontrollieren lässt
- andere Hunde wiederholt massiv belästigt und/oder bedroht und/oder angreift
2. der Prüfling sich unangemessen verhält gegenüber
- dem Hund, z.B. durch übertriebene Härte
- anderen Menschen, z.B. durch Rücksichtslosigkeit
- einem anderen Hund, z.B. durch Schlagen, Treten oder Anschreien eines anderen Hundes, der sich
seinem Hund nähert
3. der Prüfling von den 11 geprüften Situationen 5 oder weniger erfolgreich absolviert.
Bei nicht sozialverträglichen Hunden wird besonders darauf geachtet, wie gut der Hundeführer auf den Hund einwirken kann.
Falls Personen durch das Prüfungs-Team (Hund und Halter) behindert oder belästigt werden, kann der/die Prüfer/in den Prüfling darauf
hinweisen. Werden trotz dieses Hinweises wiederholt Dritte behindert oder belästigt, ist der Prüfling durchgefallen.
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Anmeldung zur praktischen Prüfung!
Wenn der vereinbahrte Prüfungstermin nicht rechtzeitig (48 Std.) vorher abgesagt wird, ist eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro zu entrichten. Wird der Termin ohne Absage am selben Tag nicht wahrgenommen, ist die volle Prüfungsgebühr zu entrichten.
Ich benötige von Ihnen vorab folgende Daten (bitte per E-Mail):.
Name und Anschrift:!
Geburtsdatum und Ort:
Haftpflichtversicherung Name und Police Nr.:
Chipnr. des Hundes:
Name, Alter, Rasse des Hundes:
Handynr.:
1 Kopie der bestandenen theoretischen Prüfung mailen/mitbringen, wenn Sie diese Prüfung nicht bei uns abgelegt haben.!
Falls wir uns noch nicht persönlich kennen gelernt haben, legen Sie bitte am Tag der Prüfung Ihren!Personalausweiss vor. Die Prüfungsbebühr ist am Prüfungstag bar zu entrichten.
Bitte senden Sie die Daten vollständig um unnötige Nachfragen zu vermeiden!
Nach Erhalt der Daten, maile ich Ihnen einige Terminvorschläge!.
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Lageplan des Treffpunktes zur praktischen Prüfung
Der ehemalige Strandwolf heißt aktuell "Beachclub"